Eine hohe Schwelle und ein Zollmoment, das nicht improvisiert werden kann

Die Grenzmarke im Wert von 300 CHF

Der steuerfreie Einkauf in der Schweiz beginnt bei CHF 300 pro Verkaufstransaktion und hängt dann vom richtigen Käufer, der richtigen Ware und dem Exportnachweis innerhalb von 90 Tagen ab.

Beim Tax-Free-Verfahren in der Schweiz handelt es sich nicht um eine Rückerstattung kleiner Souvenirs. Der Verkaufspreis muss für eine Verkaufstransaktion mindestens CHF 300 inklusive Mehrwertsteuer betragen und getrennte Käufer dürfen keine Waren auf einem Exportdokument zusammenfassen. Der Verkäufer betreibt die Befreiung oder Rückerstattung; Der Reisende legt die Identität, die Waren und den Ausfuhrnachweis vor.

Die kurze Antwort Fragen Sie den Verkäufer beim Kauf nach den Touristenausfuhrpapieren. Sie müssen Ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben, in der qualifizierenden Transaktion mindestens CHF 300 inkl. MwSt. kaufen, die Waren für den persönlichen Gebrauch oder Geschenke innerhalb von 90 Tagen exportieren und eine gültige Exportbestätigung einholen. Präsentieren Sie die Ware, das Dokument und den amtlichen Ausweis während der Abfertigungszeiten an der richtigen Zollstelle.

Machen Sie alle sechs Bedingungen sichtbar

CHF 300+Eine VerkaufstransaktionABROADKäufer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz90 TAGEWaren rechtzeitig exportiertPERSONALEigenbedarf oder GeschenkeDOCUMENTIm Namen des KäufersPROOFBestätigter Export

Der Schwellenwert gehört zur Transaktion

Der Mindestbetrag beträgt CHF 300 inklusive Mehrwertsteuer. Eine Quittung über 180 CHF in einem Geschäft und 140 CHF in einem anderen Geschäft zählt nicht zu einem qualifizierten Einkauf. Das Ausfuhrdokument muss einen Käufer benennen und nur die an diese Person gelieferten Waren enthalten, sodass eine Reisegruppe nicht zusammenhängende Einkäufe nicht in einem einzigen Reisepass zusammenfassen kann.

Der Rückerstattungsschalter beginnt im Shop

DER PAPIERWEGSHOP · WAREN · GRENZE · VERKÄUFER
Beim KaufFordern Sie das Exportdokument an
Vor der AbreiseHalten Sie die Waren zugänglich und identifizierbar
An der GrenzeDokument, Ware und Ausweis vorlegen
Nach BestätigungGeben Sie die Belege gemäß den Anweisungen des Verkäufers zurück

Die Staatsbürgerschaft ist nicht der Eignungstest

Die Regel betrifft den Wohnsitz, nicht die Farbe des Reisepasses. Ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Ausland kann sich qualifizieren, während ein ausländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz nicht als touristischer Käufer gilt. Auf dem Ausfuhrformular werden daher Name, Adresse und Angaben zum amtlichen Ausweis des Käufers vermerkt.

Die besetzte Grenze ist Teil der Reiseroute

Der Schweizer Zoll weist darauf hin, dass Ausfuhrbestätigungen außerhalb der Abfertigungszeiten oder an unbesetzten Grenzübergängen nicht verfügbar sind. In einer Deklarationsbox zurückgelassene Dokumente werden ungestempelt zurückgesandt. Wenn die Rückerstattung wichtig ist, wählen Sie die Überfahrt und die Zeit vor dem Reisetag und lassen Sie genügend Zeit, um die tatsächlichen Waren vorzulegen.

Der Reisende sendet einen Nachweis; Der Verkäufer kümmert sich um die Steuer

Die Steuerbefreiung kann nur der Lieferant in Anspruch nehmen. Das Freihandelsabkommen und der Zoll zahlen dem Reisenden auf Verlangen nicht einfach die Mehrwertsteuer. Befolgen Sie nach der Bestätigung die Anweisungen des Einzelhändlers oder Rückerstattungsanbieters und rechnen Sie damit, dass sich Servicegebühren oder Vertragsbedingungen auf den endgültigen Rückerstattungsbetrag auswirken.

Informieren Sie sich auch über die Einfuhrbestimmungen des nächsten Landes

Durch eine Schweizer Exportbestätigung werden die Freibeträge, die Mehrwertsteuer oder die Zollbestimmungen des Ziellandes nicht gelöscht. Teure Uhren, Schmuck und andere Waren müssen möglicherweise bei der Ankunft an einem anderen Ort deklariert werden. Behandeln Sie die Ausfuhr aus der Schweiz und die Einfuhr in das nächste Zollgebiet als zwei getrennte Rechtsmomente.