Berlin nutzt die Tarifbereiche A, B und C. Für die meisten Stadtfahrten reicht AB; der Flughafen BER und Potsdam liegen in C, daher benötigen Fahrten zwischen der Berliner Innenstadt und dem Flughafen ABC.
Die drei Tarifbereiche auf einen Blick
Welche Zone gilt für den Flughafen?
Beginnt Ihre Fahrt am BER und endet in der Berliner Innenstadt, kaufen Sie ein ABC-Ticket. Ein AB-Ticket deckt die Stadt ab, nicht aber den Flughafen im Tarifbereich C. Dieselbe ABC-Regel gilt für Airport Express, Regionalzug, S-Bahn und anschließende Nahverkehrsverbindungen.
Ohne Entwertung ist das Ticket nicht gültig
Papiertickets aus Bahnhofsautomaten müssen in der Regel an den kleinen gelben oder roten Geräten entwertet werden. Bei S- und U-Bahn geschieht das vor dem Einsteigen. Direkt in Bus oder Straßenbahn gekaufte Tickets können bereits entwertet sein; prüfen Sie deshalb das Ticket, statt es ein zweites Mal zu stempeln.
Digital heißt aktivieren, nicht nur kaufen
Ein in einer BVG-App gespeichertes Ticket muss vor der Fahrt aktiviert werden, sofern die Bedingungen des jeweiligen Produkts keinen automatischen Beginn vorsehen. Ein Screenshot, eine Kaufbestätigung oder ein inaktives Ticket gilt bei einer Kontrolle nicht als Ersatz.
120 Minuten, aber nur in eine Richtung
Ein Berliner Einzelfahrschein gilt 120 Minuten in eine Richtung und erlaubt Umstiege sowie Fahrtunterbrechungen. Eine Rückfahrt oder eine Rundfahrt zurück in Richtung Ausgangspunkt ist nicht gestattet.
Warum die Entwertung wichtig ist
Eine Fahrt ohne gültigen Fahrschein kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro nach sich ziehen. Ein nicht entwertetes Papierticket wirkt zwar bezahlt, wird von der BVG jedoch als ungültig behandelt.
