Das polnische TAX FREE-System ist vom Shop an elektronisch. Deshalb ist das erste Gespräch wichtig: Der Händler muss teilnehmen, das Dokument registrieren und festhalten, wie die Rückerstattung erfolgt. Der Zoll bestätigt dann, dass die Waren die Europäische Union tatsächlich innerhalb der zulässigen Frist verlassen haben.
Die Rückerstattung hat vier Tore
Das Dokument beginnt, bevor der Beleg gefaltet wird
Das Geschäft muss das TAX FREE-Zeichen tragen
Eine große Rechnung aus einem normalen Geschäft führt nicht automatisch zu einer Rückerstattung. Kaufen Sie an einer teilnehmenden Verkaufsstelle, teilen Sie dem Verkäufer mit, dass Sie STEUERFREI möchten, und geben Sie die erforderlichen Reisedokumentdetails an. Der Verkäufer kann das elektronische Dokument per E-Mail versenden oder einen Ausdruck zur Verfügung stellen.
Bargeld und bargeldlose Zahlungen werden Bestandteil des Dokuments
Der Reisende wählt beim Kauf das Rückerstattungsformular aus und die offizielle Anleitung besagt, dass die Auswahl für dieses TAX-FREE-Dokument später nicht mehr geändert werden kann. Erkundigen Sie sich, wer die Rückerstattung zahlt, wo sie eingezogen wird und ob eine Betreibergebühr den Betrag reduziert, bevor Sie die Unterlagen entgegennehmen.
Die Uhr zählt nach Kalendermonat
Spätestens am letzten Tag des dritten auf den Verkaufsmonat folgenden Monats muss die Ware die EU verlassen. Ein Kauf am 2. Januar und einer am 30. Januar haben daher die gleiche Exportfrist Ende April. Bauen Sie rechtzeitig für den Zoll vor dem Check-in oder den Zeitplan für die Landgrenze ein.
Der Zoll muss den Kauf sehen, nicht nur das PDF
Halten Sie die Waren anhand des Reisedokuments und des TAX FREE-Datensatzes identifizierbar und zur Kontrolle bereit. Vergraben Sie sie nicht im aufgegebenen Gepäck, bevor Sie den Zollschalter gefunden haben. Die Ausfuhrbestätigung ermöglicht es dem Verkäufer oder Betreiber, die Mehrwertsteuerrückerstattung freizugeben.
Ein weiterer EU-Austritt braucht eine Papierspur
Wenn die Waren die EU über einen anderen Mitgliedstaat als Polen verlassen, führen Sie bitte ein ausgedrucktes TAX FREE-Dokument zur Beglaubigung durch die Zollbehörde dieses Landes mit sich. Die polnische elektronische Akte allein ersetzt nicht das physische Verfahren an einem ausländischen EU-Ausreiseort.
